Konstruktive Schutzmaßnahmen richtig umsetzen
· Dipl.-Ing. Andreas May
Die EN ISO 12100 gibt die Rangfolge der Risikominderung vor. An erster Stelle steht die inhärent sichere Konstruktion. Sie wirkt am stärksten und wird am häufigsten übersprungen. Wer sie konsequent nutzt, spart später aufwendige technische Schutzmaßnahmen und lange Benutzerinformationen.
Was „inhärent sicher“ bedeutet
Eine konstruktive Schutzmaßnahme beseitigt die Gefährdung an der Quelle, statt sie abzuschirmen oder zu beschreiben. Das klassische Beispiel: scharfe Kanten vermeiden, statt Handschuhe zu empfehlen. Oder die Bewegungsenergie einer Maschine so begrenzen, dass ein Kontakt keine Verletzung verursachen kann, statt trennende Schutzeinrichtungen nachzurüsten.

Die Norm unterscheidet drei Stufen:
- Inhärent sichere Konstruktion: die Gefährdung konstruktiv vermeiden oder das Risiko durch geeignete Konstruktionsmerkmale mindern.
- Technische Schutzmaßnahmen: trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen.
- Benutzerinformation: Warnhinweise, Betriebsanleitung, Beschreibung der Restrisiken.
Stufe 1 hat immer Vorrang. Erst wenn eine Gefährdung konstruktiv nicht vollständig beseitigt werden kann, kommen Stufe 2 und 3 zum Tragen.
Typische konstruktive Schutzmaßnahmen
In der Praxis beseitigen oft einfache Mittel eine Gefährdung:
- Ausreichende Sicherheitsabstände nach EN ISO 13857 und eine Formgebung ohne Quetsch- und Scherstellen.
- Geschwindigkeit, Kraft oder Drehmoment von vornherein auf ein ungefährliches Maß begrenzen, statt die Bewegung nachträglich zu überwachen.
- Werkstoffe wählen, die Gefährdungen durch das Betriebsmittel selbst ausschließen: nichtleitend, korrosionsbeständig oder lebensmittelgeeignet.
- Lärm, Vibration und Strahlung durch Bauweise und Materialwahl begrenzen.

Benutzerinformation: die dritte Stufe richtig einsetzen
Was nach Stufe 1 und 2 an Risiko übrig bleibt, fällt der Benutzerinformation zu, im deutschen Sprachgebrauch auch hinweisende Schutzmaßnahmen genannt. Die EN ISO 12100 unterscheidet drei Formen:
- Optische oder akustische Signale, die vor einem bevorstehenden gefährlichen Ereignis warnen, etwa das Anlaufwarnsignal.
- Sicherheitszeichen, Piktogramme und schriftliche Warnungen direkt an der Gefahrenstelle, dauerhaft angebracht und möglichst ohne Sprachbarriere verständlich.
- Begleitunterlagen, allen voran die Betriebsanleitung mit Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung, zur vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung, zur nötigen persönlichen Schutzausrüstung und zu den verbleibenden Restrisiken.

Anders als die ersten beiden Stufen mindert die Benutzerinformation das Risiko nicht selbst. Sie setzt voraus, dass der Anwender sie liest, versteht und befolgt. Deshalb trägt sie erst, wenn konstruktiv und sicherheitstechnisch nichts mehr möglich ist. Eine Schutzbrille in der Betriebsanleitung zu fordern, ersetzt keine Abschirmung, die den Span gar nicht erst herausschleudern lässt.
Warum die Reihenfolge zählt
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Konstrukteure verlassen sich früh auf technische Schutzmaßnahmen wie Lichtgitter, Schutzhauben und Verriegelungen und entschärfen die Gefährdung nicht schon konstruktiv. Die Folge sind teure Schutzeinrichtungen, die im Betrieb oft umgangen werden, weil sie den Arbeitsablauf behindern.
Eine gut umgesetzte konstruktive Schutzmaßnahme erzwingt dagegen kein Verhalten. Sie macht die Gefahr unmöglich. Das unterscheidet sie von allen nachgelagerten Maßnahmen.
Den Nachweis führen
Jede Schutzmaßnahme, auch die konstruktive, muss dokumentiert werden. Die Risikobeurteilung muss zeigen, welche Gefährdung durch welche konstruktive Maßnahme beseitigt oder ausreichend gemindert wurde.
Probavis unterstützt Sie dabei: Im Projektbaum ordnen Sie jeder Gefährdung die gewählte konstruktive Schutzmaßnahme direkt zu. Die zugehörige Bewertung, das Restrisiko und die zugrunde liegende Norm, etwa EN ISO 13857, sind sofort ersichtlich, alles an einem Ort und ohne Medienbrüche.
Wenn Sie Probavis an einem Beispiel aus Ihrer Konstruktionspraxis sehen möchten, schreiben Sie uns an info@cetron.de.